aufgrund aktueller Berichterstattung in den Medien möchten wir Sie gerne auf die Meldepflicht für Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen ab 7 kWp bis spätestens zum 28.02. eines jeden Jahres hinweisen.
Die Bundesnetzagentur fordert eine jährliche Meldung von Strommengen, hierfür gibt es erfreulicherweise das Meldeportal der Bundesnetzagentur. Diese Meldung hat erstmalig für das Jahr 2016 bis spätestens zum 28.02.17 zu erfolgen. Aufgrund der kurzfristigen Bekanntgabe werden alle Meldungen, die bis zum 31.03.2017 eingehen, als nicht verspätet angesehen und entsprechend bearbeitet.
Bitte folgen Sie diesem Link zur Bundesnetzagentur und kommen Sie Ihrer Meldepflicht bis spätestens zum 31.03.2017 nach.
Sollten Sie unsere Unterstützung benötigen, haben Sie die Möglichkeit unser Meldeformular BNetzA auszufüllen. Wir werden dann Ihre Meldepflicht erfüllen. Um die Meldung fristgerecht verarbeiten zu können ist es notwendig, Ihre Daten bis spätestens zum 30.03. um 13:00 Uhr zu erhalten.
Viele Grüße,
Ihr Rena-Team